Samstag, 31. Juli 2010
Wer empfiehlt uns
Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest lobt unser Internetportal mit den Worten ?www.juracity.de - Zu praktisch allen Fragen des Ar...

[mehr]


Interviews/Empfehlungen


Anzeige

Postmindestlohnverordnung

Inzwischen liegt eine erste Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin vor, die die Postmindestlohnverordnung für unzulässig erklärte. Dagegen hat das Bundesarbeitsministerium allerdings nach seiner Pressemitteilung die Weitergeltung der Verordnung bekräftigt und umgehend Rechtsmittel eingelegt.


Mit der "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007" (Volltext) hat das BMAS auf der Grundlage des § 1 Abs. 3a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes den zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V., Adenauerallee 87, 53113 Bonn, und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, abgeschlossenen Tarifvertrag vom 29. November 2007 über Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen, auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeweitet.

Die Post AG, die mit dem Wegfall des Briefmonopols zu kämpfen hat, sichert dies ein wenig gegen den neuen Wettbewerb durch PIN Group & Co.


Das Verwaltungsgericht Berlin war der Ansicht, dass durch die Postmindestlohnverordnung die Regelungen des Tarifvertrages Postdienste nur auf nicht tarifvertraglich gebundene Unternehmen angewendet werden könne. Das BMAS ist der Meinung, dass die Regelungen wie bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen für alle Unternehmen der Branche gelten.


Geklagt hatte ein Arbeitgeberverband, der mit der im Oktober 2007 gegründeten Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen Tarifvertrag abgeschlossen hatte. Die GNBZ steht im Verdacht, eine "Scheingewerkschaft" zu sein. Verdi hat deswegen nach einem Fernsehbericht bereits Strafanzeige angekündigt.


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rechtsanwalt suchen
Aktuelles zum Thema Kündigung
BAG: Tarifliche Altersgrenzen sind zulässig
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
Sofort Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz
Abfindungsrechner und Kündigungsfrist-Rechner online (Stand 2010)
BGH: Rechtsschutzversicherung muss bei Kündigung auch aussergerichtliche Vertretung durch Anwalt zahlen
Arbeitnehmer in Insolvenz kein Kündigungsgrund
Bild Ratgeber zur Kündigung Teil 2
Kündigung: Während Arbeitsunfähigkeit auf Facebook gesurft
Resturlaub und Urlaubsabgeltung trotz Arbeitsunfähigkeit
Doch 100 Entlassungen im Eisenwerk Brühl
Aktuelles zum Thema Arbeitsvertrag
Mündlicher Arbeitsvertrag möglich?
Unberechtigte Lohnabzüge
Arbeitszeitkonten in der Insolvenz nun besser geschützt
Bundespräsident und DGB für Arbeitsvertragsgesetz
Arbeitsrecht ist Nr. 1
Arbeitsunfähigkeit: Zahl der Krankmeldungen geht 2007 weiter zurück
Aushangpflichtige Arbeitsgesetze
SC Magdeburg mahnt Stefan Kretzschmar ab
5 Euro pro Stunde sind Lohnwucher
Elternzeit / Väterzeit in der Süddeutschen Zeitung

Gestellte Fragen zum Thema Kündigung
Aktuelles zum Thema Scheinselbständigkeit
GmbH Geschäftsführer: Pflicht zum Anfrageverfahren vor Anstellung
Scheinselbstständigkeit: Tätigkeit als Postdoktorand ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Scheinselbständigkeit bei IT Berater?
Scheinselbständigkeit bei Pflegehilfe und Haushaltshilfe
OLG Bamberg: Urteil zu E 101 Entsendebescheinigung - Pflegekraft
Statusfeststellung zur Klärung von Scheinselbständigkeit?
Pflegekräfte scheinselbständig?
BSG Urteile zu arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit im Nebenjob
GmbH-Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht: Kompetenz zählt
Handelsvertreter: selbständig, scheinselbständig oder arbeitnehmerähnlich?

Unsere Partner

 

 

 

Blog Juracity

 

Aktuelle Gerichtsurteile, Interviews, Gesetzesvorhaben und noch viele Informationen mehr aus allen Rechtsgebieten.

 

Täglich gebloggt von unseren Juracity-Experten. Verständlich und absolut lesenswert! Schauen Sie mal rein. [hier]